Erklärung zur Barrierefreiheit

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Webseite, soweit es möglich ist, im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 10a des Behinderten-gleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen gemäß Artikel 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für diese Plattform (https://ilias.hhu.de).

Wichtige Informationen und Grundlagen zur digitalen Barrierefreiheit finden Sie in unserer Toolbox.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die technische Umsetzung und damit auch die barrierefreie Gestaltung liegen in der Verantwortung des ILIAS e.V. Die Heinrich Heine Universität ist bei der Optimierung der Barrierefreiheit auf die Kapazitäten und Umsetzungsmöglichkeiten des ILIAS e.V. und der ILIAS-Community angewiesen.

Die Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der EU-Richtlinie 2016/2102 vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den angegebenen Gründen nicht barrierefrei:

  • Vereinzelte Funktionalitäten im nicht öffentlichen Bereich, also nach einem Login, können nicht von der Universität selbst gesteuert oder korrigiert werden. Sie sind als Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 derzeit nicht vollständig barrierefrei. Das ILIAS betreibende Team ist allerdings aktiv an der Analyse von Barrieren und der Rückmeldung an die Maintainer (technisch Verantwortliche) der betroffenen ILIAS-Funktionen beteiligt, damit festgestellte Barrieren zeitnah beseitigt werden können.

  • Für eingebettete Inhalte, insbesondere Medienformen wie zum Beispiel Videos, kann keine Barrierefreiheit garantiert werden. Dies ebenfalls aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102.

  • Lehrmaterialien werden von vielen verschiedenen Personen erstellt und in die Lernplattform ILIAS eingestellt. Da nicht alle Urheber*innen gleichermaßen gut mit der Erstellung barrierefreier Materialien vertraut sind, sind die in ILIAS enthaltenen Informationen nicht einheitlich barrierefrei. Daher werden die Lehrenden mit Anleitungen und Fortbildungsangeboten für die Erstellung barrierefreier Inhalte und Medien unterstützt. Die zur Verfügung gestellten Inhalte werden damit laufend verbessert.


Information zur barrierenreduzierten Fassung von ILIAS

Individuell können Sie ILIAS für eine screenreaderoptimierte Funktionsweise umstellen. Sie finden diese Funktion nach dem Login in Ihren Einstellungen. Gehen Sie wie folgt vor:

  • Loggen Sie sich in ILIAS ein

  • Klicken Sie oben rechts in der Kopfleiste auf Ihr Profilbild oder auf Ihr Kürzel-Logo

  • Klicken Sie in der Top-Down-Ansicht auf "Einstellungen"

  • Es öffnet sich die Seite „Einstellungen“

  • Aktivieren Sie das Kontrollkästchen "Screen-Reader-Optimierung"

  • Klicken Sie auf Speichern

Nutzung der Hauptnavigation

Die Hyperlinks der Hauptnavigation können über die Tastatursteuerung per Tabulatortaste ausgewählt werden. Für einzelne Navigationsbereiche kann unter Umständen eine Steuerung per Pfeiltasten erforderlich sein.

Beispiel:
Im Magazin von ILIAS gibt es die Baumansicht, über die man mit der Tabulatortaste gelangt. Wenn die Baumansicht aktiviert wurde, lässt diese sich mit einigen Screenreadern ausschließlich mit den Pfeiltasten steuern. Ggf. müssen Sie für diesen Navigationsbereich den Scan-Modus des Screenreaders abschalten.



Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 19.09.2023 erstellt



Feedback und Kontaktangaben

Sie haben die Möglichkeit, uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalte einzuholen. Gehen Sie dabei bitte folgendermaßen vor:

  • Nutzen Sie den Link "Barriere melden", der im Fußbereich jeder ILIAS-Seite zu finden ist. Wenn Sie bereits in ILIAS eingeloggt sind, erscheint ein Mailformular. Sollten Sie nicht in ILIAS angemeldet sein, sollte sich stattdessen ein Mailfenster Ihres Mailprogramms öffnen.

  • In der Mailansicht sind bereits die Anschriftadresse und die Seite, aus der Sie kommen, eingetragen. Verändern Sie diese Informationen nicht, aber ergänzen Sie den Mailtext um eine möglichst präzise Information, welches Element der Seite Sie aus welchen Gründen melden möchten.

  • Falls ohne Ihr Login in ILIAS der Aufruf Ihres Mailprogramms nicht funktioniert, senden Sie uns bitte eine Mail an ilias-support@hhu.de
    und nennen Sie uns darin die Internetadresse (URL) sowie das Element, auf das sich Ihre Information beziehen.

Ist die Barriere bisher nicht bekannt oder noch nicht in Bearbeitung, wird diese zeitnah an die zuständige Person oder Institution weitergeleitet. Im Falle von technischen Barrieren geben wir die Information an die Special Interest Group (SIG) "Barrierefreiheit" von ILIAS zur Prüfung und Bewertung weiter. Handelt es sich um eine inhaltliche Barriere, wird die Urheberin bzw. der Urheber des Inhalts informiert.



Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per Post oder E-Mail an die Ombudsstelle:


Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de