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Infos und Rechtliches rund um ein Praktikum

Deine Lernziele:
  • Du weißt, warum ein Praktikumsvertrag nützlich ist und was in diesem enthalten sein sollte.
  • Du erfährst, in welchen Fällen dir der Mindestlohn und die Mindesturlaubstage zustehen.
  • Du erhältst eine Einschätzung, ob sich ein Urlaubssemester für dich lohnt und was es dabei zu beachten gibt.
  • Du bekommst einen Überblick, was für Stipendien und Auslandspraktika gilt und was du als internationale Studentin oder internationaler Student in Deutschland bedenken musst.
Du hast sicherlich jede Menge Fragen rund um dein Praktikum.  Stehen dir ein Gehalt oder Urlaub zu? Was gibt es beim BAföG zu beachten? Welche weiteren Unterstützungen in Form von Stipendien gibt es? Dieses Thema kann zwar auf den ersten Blick etwas trocken wirken, doch ist es enorm wichtig, dass du dich einmal hiermit auseinandergesetzt hast, damit auch wirklich alles glatt läuft und du deine Rechte kennst.
Wichtig: Regelungen und Gesetze können sich jederzeit ändern bzw. angepasst werden. Unsere Informationen entsprechen dem aktuellen Stand von Juni 2020.
Ein Praktikumsvertrag ist zwar keine Pflicht, in jedem Fall aber nützlich und sinnvoll für beide Seiten. Durch einen Vertrag kennst du die Rahmenbedingungen für dein Praktikum sowie deine Rechte und Pflichten.
Diese Punkte sollten in einem Praktikumsvertrag verschriftlicht sein:
  • Namen, Adressen und Unterschriften der Vertragsparteien
  • Art des Praktikums: Freiwilliges Praktikum oder Pflichtpraktikum
  • Dauer des Praktikums
  • Wöchentliche Arbeitszeit
  • Urlaubsanspruch
  • Kündigungsfrist und Probezeit
  • Vergütung des Praktikums
  • Pflichten der Praktikantin oder des Praktikanten
  • Pflichten der Praktikumsorganisation und/oder Ansprechpersonen der Praktikantin oder des Praktikanten
Da Verträge meist standardisiert sind, können Aufgaben des Praktikums und somit auch ein mögliches Transferprojekt eher in einer Zielvereinbarung und nicht im Vertrag selbst verankert sein.
Solltest du keinen Praktikumsvertrag erhalten, darfst du freundlich darum bitten. Es ist sehr zu empfehlen, die Vereinbarungen zu den genannten Punkten vertraglich festzuschreiben. In jedem Fall solltest du – ob mit oder ohne Vertrag – klare Absprachen mit deiner Ansprechperson im Praktikum zu den obigen Punkten treffen.
Praktika fallen prinzipiell unter das Mindestlohngesetz. Allerdings gibt es Ausnahmen, insbesondere bei studentischen Praktika:
  1. Bei einem Pflichtpraktikum muss kein Mindestlohn gezahlt werden, da es verpflichtend im Rahmen der hochschulischen Ausbildung stattfindet. Ist das Praktikum allerdings länger angelegt, als die Zeit, die von deinem Studiengang vorgegeben ist, greift für die restliche Zeit die Regelung von freiwilligen Praktika.
  2. Bei einem freiwilligen Praktikum mit einer Dauer bis zu drei Monaten muss kein Mindestlohn gezahlt werden. Ein freiwilliges Praktikum fällt erst ab dem vierten Monat unter die Mindestlohnpflicht (es muss dann aber bereits ab dem ersten Monat der Mindestlohn gezahlt werden).
Bei vielen Praktika erhältst du aber trotz dieser Ausnahmen eine Vergütung oder zumindest eine Aufwandsentschädigung. Diese sind aber je nach Praktikumsstelle und -umfang sehr verschieden.
Bei einem Pflichtpraktikum hast du auch während des Praktikums Anspruch auf BAföG im selben Umfang wie auch in regulären Zeiten deines Studiums. Auch bei einem freiwilligen Praktikum erhältst du BAföG, solange dein Studium deine Haupttätigkeit bleibt und du beispielsweise nur in der vorlesungsfreien Zeit oder nur in Teilzeit ein Praktikum machst. Nimmst du ein Urlaubssemester für dein Praktikum, dann erhältst du kein BAföG.

Wichtig ist: Wenn du eine Praktikumsvergütung erhältst, dann kann sich die Höhe deines BAföG ändern, ähnlich wie es auch bei einem Nebenjob der Fall ist. Die Grundlage hierfür ist der Gesamtverdienst und die Beschäftigungsdauer im Kalenderjahr. Prüfe dies in deinem Einzelfall vor deinem Praktikum und setze dich mit dem BAföG-Amt in Verbindung.
Versicherungen sind auch bei Praktika ein wichtiges Thema und du solltest dich in jedem Fall im Vorfeld vergewissern, dass du abgesichert bist. Erfrage bei deiner Krankenversicherung, ob diese auch während eines Praktikums greift. Insbesondere bei freiwilligen Praktika und wenn du noch über deine Familie versichert bist ist dies wichtig.

Wofür du im Zweifelsfall haftest, solltest du vorab mit deiner Praktikumsstelle klären. Gerade der Verlust von Schlüsseln kann sehr schnell kostspielig werden und eine Haftpflichtversicherung, die einen Verlust von beruflichen Schlüsseln beinhaltet, ist empfehlenswert. In manchen Fällen kann deine Praktikumsstelle auch auf bestimmte Versicherungen bestehen und dich um einen Nachweis bitten.
 
Für Unfälle am Arbeitsplatz oder auf dem direkten Arbeitsweg sind Praktikantinnen und Praktikanten über die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber versichert (Unfallversicherung).
Der gesetzliche Urlaubsanspruch liegt bei mindestens 20 Tagen pro Jahr (bei einer Fünf-Tage-Woche). In vielen Unternehmen und Institutionen ist der Urlaubsanspruch sogar höher. Dieser wird dann anteilig auf deine Praktikumsdauer berechnet.

Der gesetzliche Mindestanspruch von 20 Tagen pro Jahr gilt nur für freiwillige Praktika und nicht für Pflichtpraktika im Studium. Aber auch bei einem Pflichtpraktikum ist es nicht unüblich, dass du Urlaub machen kannst. Falls kein Urlaubsanspruch in deinem Vertrag steht oder es dir nicht angeboten wird, kannst du es freundlich ansprechen.
Mit einem Urlaubssemester setzt du dein Studium für ein Semester aus. Ein Urlaubssemester zählt nicht als Fachsemester und wird dementsprechend auch nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Da du während eines Urlaubssemesters jedoch immatrikuliert bist, zählt es als Hochschulsemester.

Die Frage „Urlaubssemester fürs Praktikum?“ solltest du dir stellen, wenn du ein längeres Praktikum planst und dieses nur während der regulären Vorlesungszeit stattfinden kann.
Informiere dich bei deiner Universität, ob du für ein Praktikum ein Urlaubssemester nehmen kannst und bedenke, dass es zeitlichen Vorlauf braucht, um ein Urlaubssemester zu beantragen.

Allerdings solltest du gut überlegen, ob sich ein Urlaubssemester für dich (finanziell) lohnt: Dir steht in dieser Zeit kein BAföG zu (Ausnahme ist das Auslands-BAföG) und du kannst in dieser Zeit auch keinen Job als Werkstudentin oder Werkstudent ausüben. Eventuell fallen auch höhere Kosten für deine Krankenversicherung an. Zudem werden manche Lehrveranstaltungen und auch Prüfungen an der Universität nur im Winter- oder Sommersemester angeboten, so dass es passieren kann, dass du zwei Semester aussetzen musst. Dies alles solltest du bedenken bevor du dich für ein Urlaubssemester entscheidest.
Ja, es gibt sie: Stipendien für Praktika. Hier kommt es darauf an, welches Fach du studierst oder wo du ein Praktikum machen möchtest, da mit manchen Stipendien die besonders kostenintensiven Auslandspraktika gefördert werden.

Stipendien für Praktika in In- und Ausland werden beispielsweise von Stiftungen, von Unternehmen und auch vom Erasmus-Programm oder dem DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst) vergeben. Wer sich für ein Praktikum im entwicklungspolitischen Kontext interessiert, kommt für ein Stipendium beim ASA Programm in Frage, welches vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung gefördert wird.

Eine Förderung durch ein sogenanntes Auslands-BAföG ist auch eine Möglichkeit, das Praktikum im Ausland zu finanzieren. Es kann sogar sein, dass du Anspruch auf Auslands-BaföG hast ohne, dass du Anspruch auf das BAföG im Inland hast, denn im Ausland kommen immer höhere Kosten auf dich zu.

Begib dich am besten im Netz auf die Suche nach einem passenden Stipendienprogramm und traue dich, dich auf ein Stipendium zu bewerben. Für jedes Stipendienprogramm gibt es unterschiedliche Voraussetzungen: Manchmal sind es Noten, aber sehr oft auch soziales oder ökologisches Engagement.
Für eine Stipendienbewerbung braucht es allerdings Vorlaufzeit von meist einem halben bis ganzen Jahr. Plane für deine Praktikumsvorbereitung also Zeit ein, besonders wenn es ins Ausland gehen soll.

Prüfe folgende Punkte, wenn du über ein Auslandspraktikum nachdenkst, damit du die anfallenden Kosten realistisch planen kannst:
  • Wie hoch sind die An- und Abreisekosten?
  • Wie hoch sind die Unterhaltungskosten im gewählten Land?
  • Finde ich eine bezahlbare Unterkunft, am besten möbliert für meinen Praktikumszeitraum?
  • Gibt es Änderungen in meiner Krankenversicherung und muss ich weitere Versicherungen abschließen?
Häufig stellen sich Internationale Studierende besondere Fragen zum Praktikum. Für diese Fragen haben viele Career Services der Universitäten Beratungsangebote und auch das Hochschulbüro für Internationales (International Office) kann weiterhelfen. Für Fragen rund um das Aufenthaltsrecht ist die Ausländerbehörde zuständig.
  • Baue private und berufliche Netzwerke auf, z.B. Besuch von Fachtagungen und Karrieremessen, Ehrenamtliches Engagement, Vereinsmitgliedschaften etc.
  • Informiere dich über aufenthaltsrechtliche Bestimmungen.
  • Lasse dich rechtzeitig beraten, um keine Fristen zu verpassen.
  • Mache in deiner Bewerbung an ein Unternehmen deutlich, warum du in Deutschland arbeiten möchtest. Viele Unternehmen haben großes Interesse daran, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter längerfristig zu beschäftigen und teilweise Befürchtungen, dass internationale Studierende nach 1-2 Jahren Arbeitserfahrung in ihr Heimatland zurückkehren.
  • Viele Unternehmen haben großes Interesse daran, ihre Mitarbeiter/innen längerfristig zu beschäftigen und teilweise Befürchtungen, dass internationale Studierende nach 1-2 Jahren Arbeitserfahrung in ihr Heimatland zurückkehren. Argumentieren Sie deshalb in Ihrer Bewerbung, warum Sie in Deutschland arbeiten möchten und welche beruflichen Ziele Sie in Deutschland verfolgen.